Sportstätten und Vereinsräume nicht mehr zugänglich
Die bayerische Staatsregierung hat zum Schutze der Allgemeinheit, insbesondere der Risikogruppen, die Schließung der Sportstätten und Vereinsräume angeordnet.
Die bayerische Staatsregierung hat zum Schutze der Allgemeinheit, insbesondere der Risikogruppen, die Schließung der Sportstätten und Vereinsräume angeordnet.