Der Kartenvorverkauf für den Flohmarkt steht fest.
Eine telefonische Vorabreservierung ist nicht möglich!
Für Anwohner im Flohmarktbereich findet der Kartenvorverkauf am
Mittwoch, den 30.07.25 von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr in der Herrengasse vor dem Heimatmuseum statt.
Für jede Hausnummer ist ein Standplatz vorgesehen. Es gibt keinen Anspruch auf weitere Plätze. Hausnummern mit mehreren Bewohnern müssen sich einigen, wer den Platz bekommt, oder am Donnerstag einen Platz im freien Verkauf erwerben.
Der Personalausweis mit der entsprechenden Adresse muss mitgebracht und vorgezeigt werden.
Der offene Kartenverkauf findet am
Donnerstag, den 31.07.2025 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Herrengasse vor dem Heimatmuseum statt.
Der Restkartenverkauf findet am
Freitag, den 01.08.25, ab 15:00 Uhr im Flohmarkbüro in der Salzsenderzeile, Ecke Herrengasse statt.
Der Flohmarktbereich der Stadt Wasserburg am Inn erstreckt sich über folgende Straßen und Plätze:
Marienplatz, Salzsenderzeile, Postgasse, Herrengasse, Kinderplatz, Schustergasse, Kirchhofplatz, Färbergasse, Hofstatt, Ledererzeile, Weberzipfel
Teilnehmerinfo:
Mit dem Erwerb dieser Benutzerkarte und der Entrichtung der Platzgebühr in Höhe von 25 Euro (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind von der Gebühr befreit, sofern sie den reservierten Platz hinter der Frauenkirche benutzen) wird die von der Stadt Wasserburg a. Inn erlassene und im Flohmarktbüro öffentlich ausgelegte Flohmarktordnung anerkannt. Die mit der Platzkarte beanspruchte Verkaufsfläche innerhalb des oben genannten Flohmarktbereichs darf das Ausmaß eines gewöhnlichen Tapeziertisches (Breite 3,00 m/Tiefe 0,80 m) nicht überschreiten. Im gesamten Flohmarktbereich dürfen keine Verkaufsanhänger und keine Pavillons aufgestellt werden. Die Benutzerkarte muss mit dem Namen des Inhabers versehen sein. Im gesamten Flohmarktbereich sind keine Händler zugelassen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverweis geahndet. Es dürfen keine dem Waffengesetz und dem Jugendschutz (FSK 18) unterliegenden Gegenstände angeboten werden.
Die Benutzerkarte ist als Teilnehmernachweis gut sichtbar am Verkaufsstand zu befestigen. Sie ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis der auf der Karte eingetragenen Person sowie nur für einen Verkaufsplatz im oben genannten Flohmarktbereich. Der Besitz von mehr als einer Benutzerkarte sowie die Inanspruchnahme von mehr als einem Verkaufsstand sind nicht zulässig.
Die Anlieferung mit sofortigem Ausladen im Flohmarktbereich ist zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr möglich, danach besteht absolutes Halteverbot.
Der Aufbau des Verkaufsstandes darf erst ab Freitag, dem 1. August 2025 um 18:00 Uhr erfolgen, der Verkauf ab 19:00 Uhr. Am Kinderplatz kann ab 17:00 Uhr mit dem Verkauf begonnen werden.
Jeder Flohmarktbenutzer hat seinen Platz in unbeschädigtem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Bei Nichtbeachtung werden die Entsorgungskosten dem Platzinhaber in Rechnung gestellt (Adressliste mit Unterschrift).
Der Publikumsverkehr muss reibungslos vonstattengehen. Außerdem sind die Rettungswege freizuhalten. Diese betragen 3,50 Meter.
Eine Rückerstattung der Flohmarktgebühr bei schlechter Witterung ist nicht möglich.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Flohmarktordnung führen zu einem Platzverweis durch die Ordnungskräfte. Den Anweisungen der Flohmarktleitung und der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Wasserburg für Gaststätten ist das Aufstellen zusätzlicher Tische und Stühle nicht erlaubt
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
Bei dringenden Anliegen können Sie sich an info@nachtflohmarkt-wasserburg.de wenden.